Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen berichtet über die Belastung von Wein, Schaumwein und Traubensaft mit Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen) und beleuchtet welche Bedeutung solche Befunde für die Lebensmittelsicherheit haben. Grundlage des Berichts bilden die Analysen von insgesamt 109 Wein- und Schaumweinproben sowie 94 Traubensaftproben, die im Zeitraum von 2019 bis Ende 2025 untersucht wurden.
Ochratoxin A (OTA) wurde in weniger als 5 Prozent der Proben von Traubensaft und Wein gefunden. Da in keinem Fall die gesetzlichen Höchstmengen überschritten wurden, kam es zu keiner Beanstandung.
Deutlich häufiger wurden Alternariatoxine nachgewiesen. Knapp über 80 Prozent der alkoholhaltigen Getränke und der Traubensäfte waren belastet. Als häufigste Vertreter waren Tenuazonsäure (TEA) und Alternariol (AOH) zu finden. Da es für diese Toxine noch keine gesetzlichen Grenzwerte oder empfohlene Richtwerte gibt, erfolgt die individuelle Bewertung der Ergebnisse auf Basis der toxikologischen Bewertungen, beispielsweise durch die EFSA. Die Gehalte sollten unter Anwendung des ALARA-Prinzips so gering wie möglich gehalten werden. Dies ist mit einer guten landwirtschaftlichen Praxis, guten Lagerungs- und Transportbedingungen sowie einer guten Herstellungspraxis zu erreichen, wie es in die Kommission bereits 2022 in ihrer Empfehlung zur Überwachung von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln ausgeführt hat.
Die vom CVUA ermittelten Gehalte lagen überwiegend unter den Richtwerten, die für andere anfällige Lebensmittel herangezogen werden, wie verarbeitete Tomatenerzeugnisse, Getreidebeikost oder Sonnenblumenöl.
Quellen:
• Welch T (CVUA): Von der Traube ins Getränk: sind Wein und Traubensaft mit Mykotoxinen belastet? Artikel vom 02.02.2026, www.ua-bw.de
• Empfehlung (EU) 2022/553 zur Überwachung des Vorkommens von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln, Amtsblatt der EU L 107/90 vom 6.4.2022
Marion Gebhart