Die Verbraucherinnen-Anfrage bezieht sich auf einen gekühlten Joghurt, den die Verbraucherin gekauft hat. Sie hat festgestellt, dass die Mindesthaltbarkeit nur mit Tag und Monat angegeben ist, nicht jedoch mit der Jahreszahl. Diese Anfrage landete bei lebensmittelklarheit.de.
Lebensmittelklarheit.de stellt klar: Bei Lebensmitteln mit einer Haltbarkeit von weniger als drei Monaten darf die Jahreszahl fehlen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei dem Portal zufolge eine Pflichtangabe auf den meisten vorverpackten Lebensmitteln. Üblicherweise bestehe das Datum aus Tag, Monat und Jahr. Je nachdem, wie lange das Lebensmittel haltbar ist, könne die Angabe aber variieren. Vorgeschrieben sei die Angabe „mindestens haltbar bis…“, gefolgt von dem Datum selbst oder dem Ort wo das Datum auf der Packung zu finden ist. Ist ein Lebensmittel weniger als drei Monate haltbar, genügt ausnahmsweise die Angabe des Tages und des Monats.
Quelle: Meldung lebensmittelklarheit.de vom 7.1.2026