Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat angekündigt, im Frühjahr 2026 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme ihres Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zur vorgeschlagenen EU-weiten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) durchzuführen. Die Konsultation soll kurz nach der SEAC-Sitzung im März 2026 starten und 60 Tage dauern. Bereits am 30. Oktober 2025 organisiert die ECHA eine Online-Informationsveranstaltung, um Stakeholder auf die Konsultation vorzubereiten.
Der SEAC-Entwurf wird sich auf die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Beschränkung konzentrieren, insbesondere auf die Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit von Alternativen zu PFAS in verschiedenen Anwendungsbereichen. Die Bewertung der gesundheitlichen und ökologischen Risiken erfolgt separat durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC).
Die Konsultation erfolgt über eine strukturierte öffentliche Online-Umfrage, an der sich Unternehmen und andere Interessierte beteiligen können. Die ECHA bittet um gezielte Informationen zu den wirtschaftlichen und praktischen Auswirkungen der Beschränkung sowie zu möglichen Alternativen. Vertrauliche Angaben werden geschützt. Teilnehmende werden ermutigt, sich frühzeitig vorzubereiten, um eine fundierte und zweckdienliche Beteiligung zu ermöglichen.
Zur Unterstützung der Stakeholder stellt die ECHA neben der Informationsveranstaltung auch Leitlinien bereit, die eine zielgerichtete und qualitativ hochwertige Teilnahme erleichtern sollen. Der genaue Starttermin der Konsultation wird im März 2026 bekannt gegeben.
Zum Hintergrund: Der Vorschlag zur PFAS-Beschränkung wurde am 13. Januar 2023 von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens eingereicht. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu reduzieren und die Sicherheit von Produkten und Prozessen in der EU zu erhöhen. Eine erste, sechsmonatige Konsultation fand bereits von März bis September 2023 statt.
Nach Abschluss der neuen Konsultation wird der SEAC voraussichtlich bis Ende 2026 seine endgültige Stellungnahme verabschieden. Damit wäre die wissenschaftliche Bewertung der ECHA-Gremien abgeschlossen. Die Europäische Kommission entscheidet anschließend in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Beschränkung.
Quellen:
- Nachricht der DIHK vom 06.10.2025, www.dihk.de
- ECHA-News vom 24.09.2025 (ECHA/NR/25/31), https://echa.europa.eu/de/-/highlights-from-september-2025-rac-and-seac-meetings
Dr. Marion Gebhart