Im vergangenen Jahr hat die Behörde im Kreis Tübingen 2823 Kontrollen gemacht. Dabei wurden etwa 36 Prozent der Betriebe angeschaut. Die meisten davon, 63 Prozent, wurden routinemäßig überprüft.
Die anderen waren Kontrollen nach Verbraucheranzeigen oder Nachkontrollen, bei denen geschaut wurde, ob früher kritisierte Mängel beseitigt wurden.
Bei fast der Hälfte der Kontrollen – bei 45 Prozent – hat die Behörde Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Die meisten davon waren geringfügige Hygienemängel, fehlerhafte Kennzeichnungen oder ungenügende Eigenkontrolle. In 2 Prozent der Fälle gab es Sanktionen: Sechsmal wurde ein Verwarnungsgeld eingezogen, 77 mal ein Bußgeld verhängt und siebenmal ein Strafverfahren eingeleitet.
Auf einem Wochenmarkt fanden die Kontrolleure unverpacktes Brot unterhalb eines Holzbalkens, von dem sich Splitter lösten. Die hätten ins Brot fallen können, weshalb die Brote erst überprüft und dann an einem geeigneten Ort gelagert wurden. In einem Lagerraum stand neben verpackten und unverpackten Lebensmitteln ein Moped. Weil auch dort die Gefahr bestand, dass die Lebensmittel verunreinigt werden, musste das Moped weg.
In einer Kneipe lagen im Gefrierfach eines Kühlschranks zwei Pistolen. Der Kneipenwirt gab an, sie würden nicht ihm gehören. Es seien Schreckschusswaffen, wie sie auch an Silvester genutzt würden. Wem sie gehörten, „konnte im Rahmen der Kontrolle nicht abschließend festgestellt werden“ – man weiß es also nicht. Die Waffen jedenfalls wurden beschlagnahmt.
Bei Würsten in einer Metzgerei hatte die luftgetrocknete Salami nicht nur den erwünschten Edelschimmel, sondern auch einen „blau-gräulichen Fremdschimmelbefall“. Abwaschen konnte man ihn nicht, und auch er wächst immer weiter. „Spontan angeschimmelte Lebensmittel sind ekelerregend und grundsätzlich als genussuntauglich zu bezeichnen“, urteilen die Kontrolleure in ihrem Bericht. Und sie klären auf: Luftgetrocknete Salami mit weißem Edelschimmel erfordere ein gleichmäßig trockenes Klima bei moderater Temperatur.
Erwischt haben die Kontrolleure auch einen Lieferanten. Er stand vor einem Lebensmittelgeschäft und hatte Obst und Gemüse geladen, dazu aber auch etliche vermeintlich leere Kartons und Abfälle. In fünf Kartons fanden die Kontrolleure tabakfreie Nikotinbeutel, sogenannte „Nicotine Pouches“ oder „Snus“. Diese sind in Deutschland verboten, waren aber, so die Kontrolleure, für den Weiterverkauf beziehungsweise zur Abholung in dem Geschäft bestimmt. Sie riefen die Polizei, die die Ware beschlagnahmte und gegen den Lebensmittelhändler ein Strafverfahren einleitete.
Quelle: Meldung Südwest Presse vom 19.03.2026