Frankreich: Zur Überwachung von Aromen
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Frankreich: Zur Überwachung von Aromen

Im September 2025 veröffentlichte die französische Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) die Ergebnisse einer Untersuchung zur Kennzeichnung und Zusammensetzung von Aromen und aromatisierten Lebensmitteln aus dem Jahr 2023. 

Im Rahmen der Kontrolle wurden 294 Betriebe überprüft und 136 Produkte untersucht. Ziel war es, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Deklaration von Aromen zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Verwendung der Begriffe „natürlich“. Zudem sollten die Vorgaben für Bio-Produkte überprüft werden. 

Die Untersuchungen zeigten, dass zahlreiche Produkte irreführend gekennzeichnet waren. Zum Teil wurde in der Zutatenliste die Verwendung ganz unterschlagen oder die Aromen wurden falsch bezeichnet. So wurde auch der Begriff „naturidentisch“ beanstandet. In einem anderen Fall diente Bittermandelaroma der Vortäuschung eines höheren Mandelanteils. Verstöße wurden auch bei Vanille-Extrakten festgestellt. Sie betrafen zu geringe Vanillingehalte oder die Beimischung von anderen Aromen.

Auch die Aromenzubereitungen standen auf der Agenda, wobei die Verwendung von nicht zulässigen Zusatzstoffen festgestellt wurde. Als Beispiele werden Titandioxid, Zuckerkulör, Siliciumdioxid, Zitronen- und Ascorbinsäure genannt.
Insgesamt waren rund 23 Prozent der untersuchten Proben nicht konform. In nahezu 40 Prozent der kontrollierten Betriebe wurden Mängel bei der Kennzeichnung festgestellt. Diese reichten von unpräzisen Angaben bis hin zu fehlerhaften und zur Irreführung geeigneten Angaben.

Als Konsequenz leitete die DGCCRF 10 Strafanzeigen ein und ordnete in 49 Fällen die Anpassung der Kennzeichnung an. Rund 60 Betriebe erhielten Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis, die geltenden Vorschriften künftig strikt einzuhalten. Die meisten Unternehmen, die oftmals aus Nachlässigkeit und Unkenntnis gehandelt hatten, sind der Aufforderung gefolgt.

Quelle:

  • Bericht der DGCCRF vom 01.09.2025, https://www.economie.gouv.fr/dgccrf/laction-de-la-dgccrf/les-enquetes-et-les-controles/etiquetage-composition-et-allegations-les [17.09.2025]


Dr. Marion Gebhart

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