Im Jahr 2025 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 34 Proben abgepackte Brötchen für Hot Dogs und Burger aus dem Lebensmittelhandel auf Haltbarkeit, Fettgehalt und auch die Butter- sowie Eigehalte, wenn diese in der Deklaration angegeben waren. Dabei kam es zu insgesamt drei Beanstandungen bei zwei Proben.
In einem Fall war der deklarierte Fettgehalt deutlich höher als der tatsächlich enthaltene Gehalt, weswegen die Angabe auf der Verpackung als irreführend beurteilt wurde. Bei einer weiteren Probe war die Bezeichnung einer zusammengesetzten Zutat als „Butterfettpulver“ nicht zulässig. Die Zutat war aus Butterreinfett, Glucose-Sirup, Milcheiweiß und natürlichem Aroma zusammengesetzt. Gemäß Definition für Butterfett in der Milcherzeugnis-Verordnung sind jedoch für Butterfett keine Zutaten außer Butterfett vorgesehen. Außerdem war bei dieser Probe aufgrund der Auslobung „mit dem Besten aus Ei, Milch (…)“ die Mengenkennzeichnung (QUID-Angabe) der Zutaten Ei und Milch verpflichtend. Diese Angaben fehlten.
In 2024 untersuchte das LAVES 31 Proben aus dem Lebensmittelhandel auf Haltbarkeit, die Gehalte an Konservierungsstoffen und verschiedene Nährwerte wie Fett und Eiweiß. Diesbezüglich ergaben sich keine Auffälligkeiten. In einer Probe wurde der Konservierungsstoff Sorbinsäure nachgewiesen, dessen Gehalt unterhalb der zulässigen Höchstmenge lag. Die Angabe einer Bezeichnung des Lebensmittels auf einer Verpackung ist verpflichtend. Eine der Proben wurde unter der Bezeichnung „Backwaren“ in den Verkehr gebracht. Diese Bezeichnung wurde als zu allgemein und nicht ausreichend beurteilt, um die tatsächliche Beschaffenheit der Probe zu erkennen.
Bereits zwölf Tage vor Ablauf der Haltbarkeit schimmelte eine Probe, die für Untersuchungszwecke gelagert wurde. Damit wurde sie als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt und das unzutreffende Mindesthaltbarkeitsdatum als irreführend bewertet.
Quelle: Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel