Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat im Rahmen eines Untersuchungsschwerpunktes 197 Kräutertees hinsichtlich Zusammensetzung, möglicher Verunreinigungen und Kennzeichnung analysiert.
Zunächst wurden 30 Rooibos-, 28 Brennnessel-, 18 Kamillen- und 26 Pfefferminztees in Hinblick auf ihre Zusammensetzung, Qualität und korrekte Kennzeichnung untersucht. 23 dieser 102 Proben fielen aufgrund von Kennzeichnungsmängeln auf, unter anderem aufgrund des Fehlens der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung des Lebensmittels. Ein Pfefferminztee und drei Kamillentees zeigten Qualitätsmängel, weil der Gehalt an ätherischem Öl zu niedrig war. Hierauf hätte ebenfalls in der Kennzeichnung hingewiesen werden müssen.
Zusätzlich untersuchte das LGL 95 Kräutertees auf Verunreinigungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Pyrrolizidinalkaloiden (PA) und Tropanalkaloiden (TA), wobei einige dieser Proben auf mehrere Parameter analysiert wurden. Bei 22 auf PAK durchgeführten Untersuchungen fielen lediglich eine Probe Melissentee und eine Probe Matetee durch erhöhte PAK-Gehalte auf. Bei Matetee ist durch die besondere Herstellungsweise insgesamt mit höheren Werten zu rechnen, was auch die Ergebnisse am LGL bestätigten. Eine gesundheitliche Gefährdung hätte bei Verzehr nicht vorgelegen, dennoch informierte das LGL die örtliche Lebensmittelüberwachung. Alle weiteren untersuchten Melissen-, Kamillen- und Rooibostees waren unauffällig. PA wiederum konnten in Rooibos-, Kamillen- und Pfefferminztees zwar häufiger nachgewiesen werden, jedoch lagen die Gehalte in allen untersuchten 32 Proben sehr deutlich unter den geltenden Höchstgehalten und waren in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich. Bei den 51 Teeuntersuchungen auf TA ergaben sich in den meisten Proben keine Nachweise. Das LGL stellte nur in einer Rohware Fenchel sowie in einer Kräutertee-Mischung überhöhte Gehalte fest, aber es wären auch hier keine gesundheitlichen Folgen zu erwarten gewesen. Das LGL informierte in beiden Fällen die zuständige Behörde.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 20.05.2025
Dr. Greta Riel