In vielen Küchen kommen unbeschichtete und emaillierte Metallgegenstände wie Töpfe, Pfannen und Besteck täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Dabei können kleine Mengen an Elementen aus den Materialien in Lebensmittel übergehen und so vom Menschen aufgenommen werden.
Für die Freisetzung von Elementen aus unbeschichteten und emaillierten Metallgegenständen in Lebensmittel gibt es in der EU bisher keine gesetzlichen Grenzwerte; allerdings gibt es eine technische Leitlinie des Europarats zu Metallen und Legierungen sowie eine technische Norm für emaillierte Gegenstände im Lebensmittelkontakt.
Im Jahr 2022 wurden im Rahmen eines bundesweiten Monitorings 194 Metallgegenstände untersucht, sowohl unbeschichtete als auch emaillierte Gegenstände. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer haben dabei geprüft, welche Elemente in welchen Mengen aus den Materialien in Lebensmittel übergehen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Ergebnisse dieser Untersuchung ausgewertet und eingeschätzt, ob die freigesetzten Mengen zu gesundheitlichen Risiken führen könnten. Dafür wurden aus den Werten der gemessenen Elementfreisetzungen die täglichen Aufnahmemengen abgeschätzt. Diese wurden anschließend mit gesundheitlichen Richtwerten (HBGV = „Health-Based Guidance Value“) oder toxikologischen Referenzwerten verglichen.
Die meisten untersuchten Gegenstände setzten nur sehr geringe Mengen an Elementen frei. Aus Sicht des BfR sind diese Produkte daher für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Einige Gegenstände trugen jedoch deutlich zur täglichen Aufnahme bestimmter Elemente bei, vor allem, wenn auch andere Quellen wie Lebensmittel berücksichtigt werden. Das BfR empfiehlt Herstellern solcher Gegenstände, Materialien und Produktionsprozesse zu verbessern, um die Elementfreisetzung in Lebensmittel weiter zu reduzieren. – Nur einzelne Gegenstände zeigten Elementfreisetzungen, die zu einer Überschreitung der abgeleiteten HBGV bzw. toxikologischen Referenzwerte und damit zu einer Erhöhung des Risikos für das Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen führen könnten. Aus toxikologischer Sicht sind diese Gegenstände nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet.
Quelle: Stellungnahme Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 22.09.2025
Dr. Greta Riel