Im Zuge des wachsenden Trends hin zu vegetarischer und veganer Ernährung erfreuen sich pflanzliche Milchersatzprodukte zunehmender Beliebtheit. Besonders Pflanzendrinks – etwa auf Basis von Hafer, Mandeln oder Soja – sind aus dem Sortiment des Einzelhandels nicht mehr wegzudenken.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat 2024 im Rahmen eines Schwerpunktprogramms 55 dieser Produkte hinsichtlich ihres Zuckergehalts und der korrekten Deklaration untersucht. Die Ergebnisse zeigen ein insgesamt erfreuliches Bild: Bei 95 % der Proben war die Kennzeichnung des Zuckergehalts korrekt. Nur drei Produkte wichen analytisch vom angegebenen Wert ab – zweimal war der Gehalt höher, einmal niedriger.
Trotz der geringen Beanstandungsquote empfiehlt sich weiterhin eine kritische Betrachtung der Produkte, insbesondere in Bezug auf Werbeaussagen wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „ungesüßt“. Diese Formulierungen bedeuten lediglich, dass kein externer Zucker zugesetzt wurde. Durch natürliche Prozesse wie die Fermentation kann jedoch aus getreideeigener Stärke Zucker entstehen, wodurch selbst „ungesüßte“ Produkte relevante Zuckermengen enthalten können. In der Praxis kann ein vermeintlich ungesüßter Pflanzendrink daher mehr Zucker enthalten als ein gesüßtes Konkurrenzprodukt.
Auch hinsichtlich mikrobiologischer und sensorischer Qualität zeigt sich ein positives Bild. Zwischen 2022 und 2024 wurden 104 Pflanzendrinks – vor allem auf Hafer- und Sojabasis – auf mögliche gesundheitliche Risiken wie bakteriellen Verderb überprüft. Keine der analysierten Proben gab Anlass zu Beanstandungen.
Fazit: Pflanzendrinks stellen eine weitgehend sichere und korrekt deklarierte Produktgruppe dar. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch nicht unkritisch auf Werbeaussagen vertrauen, sondern bei der Wahl ihrer Produkte einen genauen Blick auf die Nährwerttabelle werfen – insbesondere mit Blick auf den Zuckergehalt.
Quelle: Pressemitteilung des LGL Nr. 21/2025 vom 04.06.2025, www.lgl.bayern.de
Dr. Marion Gebhart