Grillzange & Co. sind nicht nur als hochwertige und in der Regel teure Edelstahlprodukte, sondern auch als preisgünstige verchromte Gegenstände im Handel erhältlich – geringere Materialkosten machen es möglich. Was viele Verbraucher nicht wissen: Bei chrombeschichteten Materialien kann es zu einer erhöhten Abgabe von Nickel kommen. Auf diesen Stoff reagieren jedoch viele Menschen allergisch. Deshalb werden verschiedene Grillartikel im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES auf den Prüfstand gestellt.
2024 wurden im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES insgesamt 14 Proben Grillgeräte untersucht. Eine Probe entsprach nicht den rechtlichen Vorgaben. Bei dem Fischbräter konnte eine erhöhte Migration von Nickel über den Richtwerten festgestellt werden. Bei Grillgeräten für Fisch ist die Gefahr einer Kontamination des Lebensmittels durch Nickel besonders hoch, da das Herauslösen von Metallen durch saure Marinaden – beispielsweise durch den Zusatz von Zitrone – begünstigt wird. 2023 wurden insgesamt 20 Proben Grillgeräte untersucht. Bei einer Grillzange war eine Abgabe von Nickel über dem Richtwert zu verzeichnen und erfüllte somit nicht die rechtlichen Vorgaben.
Quelle: Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel