Im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen (CVUA-MEL) wurden im Jahr 2024 29 Proben eingelegte Paprika auf Rückstände von rund 500 Pestizid-Wirkstoffen untersucht. Der überwiegende Teil der Proben bestand aus eingelegten filetierten oder in Streifen geschnittenen Paprikaschoten unter Zusatz von Salz, Zucker und Säuerungsmitteln.
Bei sechs Proben war das Ursprungsland der Kennzeichnung auf dem Glas zu entnehmen (Italien, Ungarn, Nordmazedonien, Griechenland, Polen und Kosovo). Die Herkunft der übrigen eingelegten Paprika war unbekannt. Rückstandshöchstgehalte für Paprika sind in der Verordnung (EG) 396/2005 festgelegt. Bei eingelegten Paprika im Glas handelt es sich um ein verarbeitetes Lebensmittel. Bei der Bewertung von Pestizid-Befunden sind daher Verarbeitungsfaktoren zu berücksichtigen. Und wie sieht es aus mit Pestizid-Rückständen in eingelegten Paprikaschoten? Bei fast allen Proben (79 %) wurden Pestizid-Rückstände festgestellt, dabei handelt es sich um insgesamt 26 verschiedene Wirkstoffe. 18 Proben (62 %) enthielten gleichzeitig zwei bis vier Rückstände. Bei zwei Proben wurden fünf bzw. neun Pestizidrückstände nachgewiesen. Sieben Proben (24 %) enthielten Pestizid-Gehalte, die über den rechtlich geregelten Höchstgehalten lagen. Eine dieser Proben enthielt gleich zwei Stoffe in Konzentrationen oberhalb des gesetzlich erlaubten Gehalts, bei einer weiteren Probe traf dies sogar auf drei Pestizid-Wirkstoffe zu.
Auffällig viele Proben der eingelegten Paprikaschoten (14 = 48 %) wiesen Rückstände von Chlorat auf. Dieser Stoff kann z. B. bei der Desinfektion von Trinkwasser mit chlorhaltigen Desinfektionsmitteln entstehen und über die Aufgussflüssigkeit in das Produkt eingetragen worden sein. Chlorat ist aufgrund seiner Toxizität in Lebensmitteln unerwünscht. Die gefundenen Gehalte lagen jedoch, bis auf bei zwei Proben, in allen untersuchten Erzeugnissen unterhalb der vorgeschriebenen Höchstgehalte. Welche Pestizid-Wirkstoffe wurden weiterhin festgestellt? Häufige Befunde gab es in eingelegter Paprika von Tebuconazol und Flonicamid. Diese Wirkstoffe haben z. B. fungizide Wirkung und werden zur Vermeidung von Schimmelbildung bei warmer und teilweise feuchter Witterung eingesetzt. Oder sie wirken gegen den Befall von Insekten wie z. B. Blattläusen. Abschließend lässt sich sagen, dass eingelegte Paprikaschoten häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen der EU hinsichtlich der vorgeschriebenen Pestizid-Höchstgehalte entsprechen.
Quelle: Gemeinsamer Jahresbericht Chemische und Veterinäruntersuchungsämter des Landes Nordrhein-Westfalen; Gemeinsamer Jahresbericht 2024