Immer wieder werden Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen, die psychotrope Wirkungen haben oder gar unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Erstmalig wurde im Juni 2025 im Rapid Alert System Food und Feed (RASFF) eine Probe mit dem LSD-Derivat 1S-LSD gemeldet (2025.4538). Das Produkt stammte aus den Niederlanden und wurde von den deutschen Behörden als unzulässiges neuartiges Lebensmittel eingestuft.
Verkauft wurde dieses Produkt laut einem Bericht des Hessischen Rundfunks in frei zugänglichen Automaten in Form von Pellets oder beschichtetem Papier zur oralen Aufnahme. Diese Beurteilung als unzulässiges Lebensmittel kann die bekannte Lücke im Betäubungsmittelgesetz schließen, um im Vollzug den weiteren Vertrieb des Produktes zu unterbinden.
Da das Thema seit Jahren bekannt ist und wiederholt neue Derivate des LSD auf dem Markt erscheinen, sollen sie als nicht verkehrsfähige Stoffe verboten werden. Auf der Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz 2025 wurde das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Beschluss gebeten, im Rahmen der Anpassung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) darauf zu achten, dass eine Umgehung des Verbots von LSD-Derivaten durch bereits bekannte oder auch künftige Derivate verhindert wird.
Quellen:
• RASFF-Meldung 2025.4268 vom 17.06.2025, https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/screen/search [Zugriff 01.07.2025]
• Bericht der Hessenschau vom 14.06.2025, https://www.ardmediathek.de/ [Zugriff 01.07.2025]
• Beschluss der GMK 11.-12.06.2025, Top 11.3, www.gmkonline.de [Zugriff 01.07.2025]
Dr. Marion Gebhart