Jede und jeder, der in jüngster Zeit Lebensmittel oder andere Produkte in der EU auf den Markt bringen möchte und – auch aus Gründen der Nachhaltigkeit – nur eine einzige mehrsprachige Verpackung anstrebt, kennt das Dilemma: Vor lauter Symbolik bleibt kaum noch Platz für die eigentliche produktbezogene Kennzeichnung. Hinzu kommt, dass je nach Ländervariante nicht klar wird, welches der zum Teil fantasievollen Zeichen nun vor Ort relevant ist.
Am 17. Juli 2025 hat die Europäische Kommission nun bekannt gegeben, dass sie wegen der französischen Gesetzgebung zur Umweltkennzeichnung von Verpackungen rechtliche Schritte gegen Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einleiten wird. Das französische Recht schreibt vor, dass Haushaltsabfälle, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fallen, darunter auch Lebensmittelverpackungen, unabhängig von ihrem Herstellungsort das Triman-Logo und die „Infotri“-Sortierhinweise tragen müssen.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass diese spezifischen nationalen Kennzeichnungsanforderungen ein Hindernis für den freien Warenverkehr darstellen und damit gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen. Einseitige Maßnahmen wie diese würden Unternehmen dazu zwingen, Verpackungen ausschließlich für den französischen Markt anzupassen, was zur Zersplitterung des Binnenmarktes beiträgt. Darüber hinaus hält die Kommission die französische Maßnahme für unverhältnismäßig, da es weniger handelsbeschränkende Möglichkeiten gibt, Verbraucher zu informieren.
Zwischenzeitlich hat die Schweiz den Entwurf einer eigenen Verpackungsverordnung (VerpV) bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Die Verordnung über Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000 soll totalrevidiert und zur Verordnung über Verpackungen werden. Sie soll grundsätzlich für sämtliche Verpackungstypen und -materialien gelten. Ziel ist es, die durch Verpackungen verursachte Umweltbelastung von der Entstehung bis zur Entsorgung eines Produkts zu mindern. Dazu soll unter anderem eine schweizweite Separatsammlung von verwertbaren Kunststoffverpackungen geschaffen werden.
Quellen:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 17.07.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/de [Abruf 29.07.2025]
- Medienmitteilung des Bundesrats (Schweiz) vom 25.06.2025, https://www.news.admin.ch/de [Abruf 29.07.2025]
Dr. Marion Gebhart