Die Redaktion des Portals Lebensmittelklarheit erhielt eine Anfrage zum „Brezelsalz“, das bei Tiefkühl-Brezeln üblicherweise in der Packung zu finden ist. Ein Verbraucher vernahm bei den Brezeln mit Salz einen süßlichen Geschmack und war sich unsicher, ob das Brezelsalz nur aus Salz bestehen muss.
Laut Lebensmittelklarheit ist die Bezeichnung „Brezelsalz“ rechtlich nicht definiert. Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit kann es sich bei Brezelsalz nur um grobkörniges Salz handeln.
Brezelsalz sei keine rechtlich definierte Bezeichnung, wird aber als Produktname oder beschreibende Bezeichnung für grobkörniges Salz verwendet. Laut den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck sind bei Laugengebäck „Auflagen wie grobes Salz […]“ üblich. Im Zutatenverzeichnis von einzeln verkauftem Brezelsalz oder von Tiefkühlbrezeln finden Sie in der Regel die Bezeichnungen „Speisesalz“, „Salz“ oder „Meersalz“. Zucker ist in Brezelsalz nicht enthalten.
Im Teig von Laugengebäck wird neben Weizenmehl in der Regel auch Zucker verarbeitet, denn es handelt sich überwiegend um einen Hefeteig. Im Zutatenverzeichnis findet man Zutaten wie Zucker oder Dextrose. Je nach Menge kann der Teig leicht süß schmecken. Das Brezelsalz selbst hingegen sollte nach Ansicht von Lebensmittelklarheit keinen Zucker enthalten und auch nicht süß schmecken
Quelle: Meldung lebensmittelklarheit.de vom 04.05.2026