Der vegane "Likör ohne Ei" darf auch weiter "Likör ohne Ei" heißen. Nach Ansicht des Landgerichts in Kiel verstößt die Bezeichnung nicht gegen EU-Recht und führt Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und dem kleinen Unternehmen Nachlass Warlich GmbH aus Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg). Dessen Inhaber Ole Wittmann vertreibt neben klassischem Eierlikör auch eine vegane Variante auf Sojabasis - eben den "Likör ohne Ei".
Laut Hersteller sei der Name eindeutig und nicht irreführend. Der Likör ohne Ei könne schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht vorkomme und ausdrücklich darauf hingewiesen werde, dass kein Ei enthalten ist. Die Kieler Richter schlossen sich nun der Argumentation des Herstellers an. Die Bezeichnung "Likör ohne Ei" sei weder irreführend noch eine unzulässige Anspielung auf den geschützten Begriff "Eierlikör". Verbraucherinnen und Verbraucher könnten klar erkennen, dass es sich um ein eigenständiges Produkt handele. Damit wurde die Klage des Spirituosenverbands abgewiesen. Der Name darf weiterhin verwendet werden.
Quelle: Meldung ndr.de vom 28.10.2025