Die Europäische Union plant die Methoden zur Probenahme und Analyse von Lebensmitteln sowie die Regeln zur Interpretation der Ergebnisse offizieller Kontrollmaßnahmen weiter zu harmonisieren. Am 4. Dezember 2025 wurde eine überarbeitete Version des Vorschlags für eine entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2027 gelten soll. Zuvor wurde der Entwurf vom Ständigen Ausschuss der Kommission erneut diskutiert und schließlich angenommen.
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer können aufatmen, da die Pläne, diese Vorschriften auch für sie gelten zu lassen, nicht final übernommen wurden. Die für amtliche Kontrollen vorgeschriebenen Verfahren zur Entnahme von Primärproben sind teilweise sehr kleinteilig gestaltet. In der Praxis wären sie insbesondere bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs für die Unternehmen kaum umsetzbar. Der Umfang der Proben kann jedoch orientierungsweise auf freiwilliger Basis herangezogen werden (zum Beispiel 0,5 kg für Honig).
Bezüglich der Interpretation der Messergebnisse, wird das Vorgehen nun direkt in die Verordnung aufgenommen. In der Regel wird von einer erweiterten Messunsicherheit von 50 Prozent ausgegangen; eine Ausnahme bildet Kupfer mit nur 20 Prozent. Kommt es jedoch im Rahmen der konkreten Auswertung der Ergebnisse zu einer Überschreitung der akuten Referenzdosis (ARfD), können im Einzelfall auch die niedrigeren konkreten Messunsicherheiten des Labors zur Anwendung kommen. Diese vorbeugende Maßnahme soll das Sicherheitsniveau erhöhen.
Aktuell kann die Leitlinie der DG Sante aus dem Jahr 2021 zur Interpretation der Ergebnisse herangezogen werden. Sie wurde zuletzt zum 1. Januar 2026 aktualisiert.
Quellen:
- Draft Ref. Ares(2025)10696258 – 04/12/2025
- Summary report of SCoPAFF, Section Phytopharmaceuticals – Residues of 24-25 November 2025, B.02
- Sante 11312/2021 v2026: Analytical quality control and method validation procedures for pesticide residues analysis in food and feed
Marion Gebhart