Der Einsatz von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann zu Rückständen pharmakologisch aktiver Substanzen in Lebensmitteln tierischer Herkunft führen.
Um gesundheitliche Risiken und unerwünschte Effekte für Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen, unterliegen arzneiliche Wirkstoffe und deren Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren innerhalb der EU strengen gesetzlichen Bestimmungen. Die Kontrolle auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe findet entlang der gesamten Produktionskette statt. Das CVUA Karlsruhe führt im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) Untersuchungen an Proben lebensmittelliefernder Tiere aus baden-württembergischen Erzeuger- und Schlachtbetrieben durch und analysiert zudem Produkte aus dem Lebensmittelhandel. Die Untersuchungsergebnisse für 2024 bestätigen den positiven Trend der Vorjahre: Rückstände pharmakologisch wirksamer Substanzen in Proben tierischer Herkunft bleiben auf niedrigem Niveau.
Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans: Über 3.200 Proben aus Schlacht- und Erzeugerbetrieben in Baden-Württemberg wurden analysiert. Nur bei 6 Tieren (0,2 %) wurden Rückstände nachgewiesen. Keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstmengen wurden festgestellt.
Hemmstofftest-Untersuchungen: Rund 24.000 Tierproben aus Schlachthöfen wurden untersucht. Bei nur 21 Tieren (0,09 %) wurden Antibiotikarückstände nachgewiesen. Bei 8 Tieren (0,03 %) lagen die Werte über den zulässigen Höchstmengen.
Untersuchungen von Handelsproben: 791 Proben aus dem Lebensmittelhandel wurden am CVUA Karlsruhe getestet. In 14 Proben (1,8 %) wurden Rückstände festgestellt. 8 Proben (1,0 %) entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben.
Im Bereich der Lebensmitteluntersuchungen fiel die Beanstandungsquote mit 1,0 % (8 Proben) etwas höher als in den Vorjahren aus, wobei insbesondere Aquakulturprodukte aus Drittstaaten durch Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften auffielen. Die Ergebnisse verdeutlichten die Wichtigkeit einer kontinuierlichen Kontrolle besonders bei Importprodukten, um den hohen Verbraucherschutzstandard in Deutschland weiterhin zu gewährleisten.
Quelle: Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe vom 06.08.2025
Dr. Greta Riel