Ab 1. Juli 2025 treten in der Schweiz Änderungen zur Kennzeichnung tierischer Lebensmittel in Kraft. Fleisch, Eier und Milch müssen eine zusätzliche Kennzeichnung tragen, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden.
Beim Kauf dieser tierischen Lebensmittel stehen Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft zusätzliche Informationen über die Herstellungsmethode zur Verfügung. So können sie erkennen, ob diese Lebensmittel unter Einsatz schmerzhafter Eingriffe hergestellt wurden, ohne dass die Tiere vorgängig betäubt wurden. Zu diesen Eingriffen gehören etwa die Kastration oder Enthornung. Auch Leber und Fleisch aus der Zwangsfütterung von Gänsen und Enten müssen neu gekennzeichnet werden. Das sogenannte Stopfen ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, im Ausland jedoch erlaubt. Mit den neuen Deklarationspflichten erhöht der Bundesrat die Transparenz für die Konsumierenden und ermöglicht informierte Kaufentscheide. Dafür passt er die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) an.
Die Deklarationspflicht gilt für alle Betriebe, die die betroffenen Lebensmittel anbieten wie die Gastronomie oder der Klein- und Detailhandel. Diese müssen im Rahmen ihrer Selbstkontrolle prüfen, ob sie deklarationspflichtig sind. Mit den neuen Kennzeichnungspflichten setzt der Bundesrat die vom Parlament im Juni 2021 überwiesene Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) um.
Die Forderung der Schweizer Tierschutzorganisation Alliance Animale Suisse aus Dezember 2023 wollte mit der Volksinitiative „Ja zum Importverbot für Stopfleber“ den Import von Stopfleber und Stopfleberprodukten verbieten. Dies wurde nicht umgesetzt.
Quelle: Medienmitteilung des EDI vom 28.05.2025, www.edi.admin.ch
Dr. Marion Gebhart