Bereits im September hatte ein US-Amerikanisches Unternehmen beim Deutschen Patent- und Markenamt das sogenannte „kleine Patent“ für eine „pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ erhalten. In den USA hat das Unternehmen mehrere vegane Honigalternativen auf den Markt gebracht, die das Unternehmen auf seiner Website als „pflanzenbasierter Honig, hergestellt ohne Bienen“ bewirbt. Mit dem kleinen Patent will das Unternehmen nun auch in Deutschland und der EU die „Honigproduktion neu definieren“.
In dem Antragstext beim Patentamt schreibt das Unternehmen, dass Honig im Allgemeinen zwar durch das Sammeln und die Verdauung von Bienen entstehe, aber im Kern nur ein „Gemisch aus Zuckern, Chemikalien, und aromatischen Verbindungen“ sei. Es gäbe auch andere Wege „Honig in seiner endgültigen Form zu erzeugen“. Von üblichen Honigalternativen will sich der Hersteller abgrenzen, da diese nur die offensichtlichsten Eigenschaften von Honig aufzeigen würden: Farbe, Konsistenz und Süße. Wichtige Bestandteile wie organische Säuren und Polyphenole würden diesen Honigalternativen fehlen, um es zu einem „Super-Food“ zu machen.
Thomas Hock, Vorsitzender des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz, sieht in dem kleinen Patent einen massiven Verstoß gegen die Deutsche Honigverordnung. Dort ist der Begriff „Honig“ eindeutig als „der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird“ definiert. Honig ohne Bienen kann es folglich gar nicht geben. Für Hock ist die Eintragung beim Patentamt deshalb irreführend, wettbewerbswidrig und widerspricht geltendem Recht. Laut einer Pressemeldung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB) hat er deshalb die Löschung des kleinen Patents des Unternehmens beantragt. Die ist bei einem begründeten Antrag jederzeit zulässig. Auf ihrer Website bezeichnet der amerikanische Hersteller seine Produkte mehrfach als „pflanzenbasierten Honig, gemacht ohne Bienen“, „bienenfreien Honig“ oder „Honig ohne Bienen“ (aus dem Englischen übersetzt). In Deutschland wären solche Bezeichnungen für Honigalternativen verboten, denn die Bezeichnung „Honig“ ist streng geschützt. Andere Honigalternativen nutzen deshalb ähnliche Namen wie „Wonig“ oder „Honix“. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW empfanden etwa die Hälfte der Befragten den Produktnamen „Wonig“ als uneindeutig oder irreführend.
Quelle: Meldung bienenundnatur.de vom 08.12.2024
Dr. Greta Riel