Am 29. April 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Gegenstand des Entwurfs ist insbesondere die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen. Betreiber von Schlachteinrichtungen ab einer gewissen Größe werden verpflichtet, Videoaufzeichnungen von tierschutzsensiblen Vorgängen am Schlachthof anzufertigen und diese der zuständigen Kontrollbehörde zur Verfügung zu stellen. Ziel der Regelung ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten. Mittels der Videoüberwachung können die zuständigen Behörden die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften beim Schlachten leichter kontrollieren und erforderlichenfalls durchsetzen.
Von der geplanten Regelung sind Schlachtbetriebe unmittelbar erfasst, in denen jährlich mindestens 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere (z. B. 1.000 Rinder oder 5.000 Schweine) oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden. Für kleinere Betriebe sieht der Gesetzentwurf vor, dass die zuständige Behörde die Videoüberwachung im Verdachtsfall anordnen kann.
Die Videoaufzeichnungen müssen die folgenden Prozessschritte abbilden (soweit beim jeweiligen Schlachthof vorhanden): Entladen aus den Transportmitteln, Zuführung in den Ruhe-/Wartebereich, Ruhen/Warten, Zuführung zur Betäubung, Aufhängen vor der Betäubung, Betäubung, Aufhängen nach der Betäubung, Zuführung zur Entblutung, Setzen des Entblutungsschnitts, Entblutung und die sogenannten ersten weiteren Schlachtarbeiten (wie z. B. Brühen). Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vom 28.04.2026
Dr. Greta Riel