Seit zehn Jahren tauschen sich Behörden in Europa digital über Verstöße im Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelbereich aus. Was 2016 mit einer ersten Onlineplattform für die Allgemeine Amtshilfe begann, ist heute ein umfassendes europäisches Warn- und Kooperationsnetzwerk.
Ziel ist es, Informationen über grenzüberschreitende Verstöße schnell an die zuständigen Behörden weiterzugeben und gemeinsam geeignete Maßnahmen einzuleiten.
2016 wurde eine Onlineplattform für die Administrative Assistance and Cooperation (AAC) eingeführt. Sie sollte den Informationsaustausch zwischen den europäischen Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht erleichtern. Seit Oktober 2019 erfolgt die Kommunikation über iRASFF. Die Plattform verbindet unter anderem das bekannte europäische Schnellwarnsystem RASFF mit der Allgemeinen Amtshilfe AAC.
Nach und nach kamen weitere spezialisierte Netzwerke hinzu:
- FFN – Agri-Food Fraud Network: Verdachtsfälle von Lebensmittel- und Agrarbetrug
- PHN – Plant Health Network: Pflanzengesundheit
- PAN – Pet Animals Network: grenzüberschreitende Probleme und illegaler Handel mit Heimtieren
- AWN – Animal Welfare Network: Verstöße gegen Tierschutzvorschriften
Gemeinsam bilden diese Bereiche heute das Alert and Cooperation Network (ACN).
Das AAC dient vor allem dem Austausch zwischen den unmittelbar betroffenen Behörden bei grenzüberschreitenden Verstößen, von denen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr ausgeht. Das unterscheidet die Allgemeine Amtshilfe vom Schnellwarnsystem RASFF. Besteht eine Gefahr für die Gesundheit, werden über das RASFF unverzüglich alle Netzmitglieder informiert, damit schnell Maßnahmen ergriffen werden können. Über das AAC können beispielsweise Verstöße bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzenschutz oder Tieren ausgetauscht werden, sofern sie nicht in ein spezialisiertes Netzwerk oder das Schnellwarnsystem fallen.
Die Zahlen zeigen, wie intensiv die digitale Amtshilfe inzwischen genutzt wird. 2025 wurden europaweit 3.146 Meldungen über das AAC-Netzwerk übermittelt. Davon hatten 1.542 Meldungen einen Bezug zu Deutschland. Mit 1.077 selbst erstellten Meldungen war Deutschland erneut das Land mit den meisten Meldungen – noch vor Österreich mit 320 und Belgien mit 279 Meldungen. Damit stammte etwa jede dritte AAC-Originalmeldung aus Deutschland.
Ein großer Teil der deutschen Meldungen betraf 2025 Lebensmittel. Besonders häufig wurden Obst und Gemüse, Süßwaren sowie Nahrungsergänzungsmittel beanstandet. Dabei ging es vor allem um fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnungen. Insgesamt betrafen 70 Prozent der gemeldeten Verstöße Kennzeichnungsmängel oder fehlerhafte Angaben. Dazu gehörten beispielsweise: fehlende oder falsche Zutatenlisten, fehlerhafte Nährwertangaben, unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen („Health Claims“), falsche oder unvollständige Produktbezeichnungen.
Weitere Meldungen betrafen unter anderem Pflanzenschutzmittelrückstände, nicht zugelassene Zusatzstoffe sowie Mängel bei Verarbeitung, Lagerung oder Transport.
Quelle: Meldung Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. vom 24.08.2026