Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte 2023 in einem Schwerpunktprogramm stichprobenartig 67 Proben Kartoffelchips und vergleichbare Kartoffelsnacks auf Acrylamid. Zwar war keine Probe gänzlich frei von Acrylamid, aber hielten rund 97 Prozent der untersuchten Proben aus industrieller Herstellung den EU-Richtwert von 750 µg/kg ein, überwiegend unterschritten sie diesen sogar deutlich. Lediglich zwei Produkte unter den industriell hergestellten Chips mussten wegen ihres Acrylamidgehaltes bemängelt werden.
Das LGL untersuchte Stichproben aller Produktgruppen wie klassische und geriffelte Kartoffelchips, Kartoffelsticks, aus ungeschälten Kartoffeln hergestellte Kesselchips sowie Produkte aus Kartoffelteig oder -mehl wie Stapelchips, Ofenchips und gepuffte Erzeugnisse. Dabei wurden sowohl Marken- als auch Discounter- und Bioprodukte verschiedener Hersteller unter die Lupe genommen. Bei aus rohen Kartoffeln hergestellten Chips und Sticks war zwischen einzelnen Produktgruppen hinsichtlich der Acrylamidgehalte kein wesentlicher Unterschied erkennbar. Im Vergleich zu diesen wiesen Knabberprodukte aus Kartoffelteig oder -mehl jedoch insgesamt noch niedrigere Acrylamidwerte auf.
Zusätzlich zu Produkten aus dem Handel untersuchte das LGL auch fünf Stichproben handwerklich hergestellter Kartoffelchips, wie sie zum Beispiel an Verkaufsständen auf Volksfesten oder Weihnachtsmärkten angeboten werden. Hierbei überschritten vier der fünf Proben den Richtwert zum Teil sehr deutlich. Zugleich fielen mehrere dieser handwerklich hergestellten Kartoffelchips schon optisch durch eine teilweise dunkle Bräunung auf. Eine akute Gesundheitsgefahr durch den Verzehr bestand jedoch selbst in diesen Fällen nicht.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 14.10.2024
Dr. Greta Riel