Insgesamt sieben Gase sind als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Sie können nach dem quantum satis-Prinzip in allen Lebensmittelkategorien, einschließlich Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Wasserstoff wird als „Packaging gas“ (Schutzgas) und in der Härtung von Fetten verwendet, Sauerstoff v.a. als Treibgas und in der önologischen Praxis.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte nun die Neubewertung zu Sauerstoff (E 948) und Wasserstoff (E 949). Der Ausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF) kommt zu dem Schluss, dass - wie bereits in den älteren Bewertungen durch das SCF - die Gase von geringer toxikologischer Bedeutung sind und die Exposition über die Ernährung gering ist. Die Anwendung von Sauerstoff kann allerdings indirekt zu einer erhöhten Oxidation von Lebensmittelinhaltsstoffen wie Fetten führen.
Das Interesse seitens der betroffenen Lebensmittelunternehmen oder Zusatzstofflieferanten war gering. Es erfolgte keine Rückmeldung auf den üblichen Datenaufruf durch die EFSA. Somit werden die Zulassungen vermutlich erhalten bleiben, allenfalls die Spezifikationen um die CAS-Nummern ergänzt werden, um dem neuen Format für die Beschreibung zu genügen.
Für andere Gase wie Distickstoffmonoxid (E 942) - Lachgas – läuft die Bewertung noch. Es gibt Forderungen, den Stoff zu verbieten, da er missbräuchlich als „Partydroge“ verwendet werden kann. Ob dies im Rahmen der europäischen Zusatzstoffgesetzgebung erfolgen wird, ist fraglich. Die jüngsten Änderungen im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verbieten zwar den Umgang durch Kinder und Jugendliche, das Verbot umfasst aber nicht die Verwendung zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken.
Quellen:
• EFSA (FAF) 2025. in EFSA Journal. 2025;23:e9595.
• Pressemitteilung des BMG vom 02.07.2025, www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-lachgasverbot-pm-01-07-25.html
Dr. Marion Gebhart