Von den Untersuchungsämtern in Baden-Württemberg wurden insgesamt 55 als „vegan“ deklarierte Speiseeisproben verschiedener Hersteller auf Milch- und Eibestandteile untersucht. Bei dem Eis handelt es sich um Verpacktes aus dem Einzelhandel und Loses aus Eisdielen.
Die Proben Speiseeis mit der Auslobung „vegan“ wurden auf die tierischen Bestandteile „Milch“ und „Ei“ untersucht. Es handelte sich dabei um 37 Proben in Fertigpackungen und 18 offene Proben aus Eisdielen.
Alle 37 Proben in Fertigpackungen waren bezüglich der Angabe „vegan“ unauffällig. In drei der Proben wurden zwar sehr geringe Anteile an Milchprotein nachgewiesen, diese trugen aber zusätzlich einen Hinweis, dass Spuren von Milch enthalten sein können. In allen anderen Proben war Milchprotein nicht nachweisbar, obwohl bei weiteren fünf Proben ebenfalls ein Spurenhinwies auf Milch angebracht war. Bei sieben Proben war zusätzlich ein Hinweis auf mögliche Spuren an Ei angegeben. Ei war jedoch in keiner der 37 untersuchten Proben nachweisbar.
Nur in der Hälfte (9 von achtzehn) der untersuchten Proben aus Eisdielen, die auf dem Schild an der Ware mit der Auslobung „vegan“ beworben wurden, war Milchprotein nicht nachweisbar. In sechs Proben wurden nur so geringe Anteile an Milchprotein nachgewiesen, dass diese einer Auslobung als „Vegan“ noch nicht entgegenstehen. In 3 der achtzehn Proben waren allerdings erhöhte Gehalte an Milchprotein enthalten (160, 220 und 1900 mg/kg). Ein Spurenhinweis auf Milch war jeweils nicht angegeben.
Die Angabe „Vegan“ ist in diesen Fällen nur dann nicht irreführend, wenn der Eintrag des Milchproteins auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar ist. In diesen Fällen wurden Gutachten erstellt und die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde gebeten, eine entsprechende Überprüfung im Herstellerbetrieb durchzuführen. Hier muss der Hersteller beispielsweise im Rahmen einer Betriebskontrolle belegen, dass es sich nur um unbeabsichtigte Einträge handelt, die nicht aus einer Zutat stammen und die trotz guter Lebensmittelpraxis (vor allem Reinigung der Eismaschine, Behälter und Portionierer) unvermeidbar waren. Eiprotein war in keiner der untersuchten offenen Proben nachweisbar.
Quelle: Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart vom 22.05.2026