12. November 2018: 100 Jahre Wahlrecht für Frauen
100 Jahre Wahlrecht für Frauen © Shutterstock.com

12. November 2018: 100 Jahre Wahlrecht für Frauen

Zum 12. November 1918 erlangten die Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Bis zur „Gleichberechtigung“ gegenüber dem Ehemann im heutigen Sinne war es noch ein langer Weg.
So konnten bis 1953 verheiratete Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen. Bis 1957 gab es eine Steuervorschrift, die Ehepaare, bei denen Mann und Frau arbeiteten, höher besteuerte. Die Frau sollte auf diese Weise „ins Haus zurückgeführt“ werden. Bis 1958 bestimmte der Ehemann den Wohnort.
 
Die Frau war nicht unbeschränkt geschäftsfähig. Wenn sie z.B. einen Kühlschrank kaufte, galt das Geschäft als vom Ehemann abgeschlossen. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen.
Bis 1959 hatte der Vater das „Letztenscheidungsrecht“ darüber, wie das Kind zu erziehen sei. Bis 1974 erhielten nur die Kinder deutscher Väter, aber nicht die Kinder deutscher Mütter die deutsche Staatsbürgerschaft. Erkannte z.B. ein amerikanischer Soldat das Kind seiner deutschen Freundin nicht an, war das Kind staatenlos.
 
Bis 1977 musste der Ehemann zustimmen, wenn seine Frau arbeiten wollte. Das ging aber nur dann, wenn sie ihre „häuslichen Pflichten“ nicht vernachlässigte. Bis 1977 war die Frau verpflichtet, den Haushalt zu führen.
Bis zum 01. Juli 1958 konnte der Mann, wenn es ihm gefiel, den Anstellungsvertrag seiner Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen.
Erst ab 1978 konnten Frauen in den ersten Bundesländern Schutzpolizisten werden. Bis 1995 durften nur Männer Feuerwehrleute werden, Frauen nicht.
 
 
P.S. Wer die letzten 100 Jahre Revue passieren lässt, stellt wohl sehr schnell fest, dass wir - bei allen Ärgernissen - in einer sehr komfortablen Zeit leben.
 

(Quelle: Gesetze aus einer gar nicht fernen Vergangenheit)


Heidi Heinhold
Pflegefachkraft, Fachbuchautorin

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.