Da die Häufigkeit von Lebensmittelallergien zunimmt, hat die EU die Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte sowie nicht vorverpackte Lebensmittel erweitert, da sie als Auslöser von Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten bekannt sind. Dem hat der deutsche Gesetzgeber Rechnung getragen und als Folge die Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIDV) angepasst. Entsprechend ist die rechtliche Situation für Produzenten unübersichtlicher geworden.
Inklusive BEHR’S…KI!
Die Komplexität der neuen regulatorischen Anforderungen sowie die im Rahmen der Qualitätssicherung zu ergreifenden Maßnahmen stellen Lebensmittelunternehmer im Bereich des Allergenmanagements vor neue Herausforderungen. Die Implementierung eines belastbaren Allergenmanagementsystems erweist sich daher in der Praxis als zunehmend schwieriger. Nur mit soliden Kenntnissen des Rechtsrahmens und der naturwissenschaftlichen Zusammenhänge sind die einzelnen qualitätssichernden Maßnahmen auf diesem Gebiet möglich.
Der nunmehr in 2. Auflage vorliegende Praxisleitfaden macht mit den analytischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut, zeigt Strategien für den Krisenfall auf und erläutert Maßnahmen, um das Haftungsrisiko des Lebensmittelunternehmers zu reduzieren. Handlungsempfehlungen aus der Praxis sowie eine Checkliste für ein belastbares Allergenmanagementsystem runden die Darstellung ab.
Inklusive BEHR’S…KI!
Mit dem Abo steht Ihnen die BEHR’S…KI zur Verfügung. Sie können täglich bis zu drei Fragen von der KI beantworten lassen – schnell, präzise und rund um die Uhr.
Um die BEHR’S…KI ohne Limit zu nutzen, benötigen Sie eine BEHR’S…KI PLUS-Lizenz oder eine Lizenz zu einem BEHR’S…ONLINE-Paket (Lebensmittelrecht/ Qualitätsmanagement & Hygiene).
Ein Upgrade auf die Volllizenz BEHR’S…KI PLUS ist im Warenkorb möglich.
Bitte beachten Sie: Die BEHR‘S…KI ist ein unterstützendes Recherchetool – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Die generierten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erbringen und ersetzen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Die von der BEHR‘S…KI generierten Antworten sollten durch fachkundige Personen eigenverantwortlich geprüft und bewertet werden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte ist ausgeschlossen.
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.