Die neue Gesetzeslage führt zu grundlegenden Änderungen in der Pflege. Verantwortliche Leitungen aller Pflegeeinrichtungen sind angehalten, darauf zu reagieren und die Änderungen umzusetzen.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege: Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung, altersgerechtes Wohnen und eine bessere Beratung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Hier erhalten Sie alle drei Bände des Kommentar zum Pflegestärkungsgesetz I, II und III bestehend aus:
Aus dem Inhalt von "Das Pflegestärkungsgesetz I":
Aus dem Inhalt von "Das Pflegestärkungsgesetz II":
Aus dem Inhalt von "Das Pflegestärkungsgesetz III":