- Mit Besprechungen der wichtigsten Urteile -
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (VNGA), auch "Health-Claims- Verordnung" oder "HCVO" genannt, spielt bei der Kennzeichnung und bei der Werbung für Lebensmittel neben der Lebensmittelinformationsverordnung eine entscheidende Rolle.
Die Autoren kommentieren die Verordnung praxisnah und geben Ihnen durch zahlreiche Beispiele Tipps für Ihren Alltag. So können Sie rechtliche Risiken in Packungs- und Werbetexten verringern. Eine Zusammenstellung und Erläuterung der wichtigsten Urteile zu diesem Thema runden das Werk ab.
Mit Hilfe des Kommentars wird der Rechtsanwender in die Lage versetzt, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sicher und erfolgreich für Werbezwecke einzusetzen, zu prüfen und zu beurteilen.
Mit Links zu den im Kommentar zitierten Urteilen inkl. Erläuterung aus der LRE, der Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen.
Die Online-Ausgabe enthält zusätzlich Links zu den im Kommentar zitierten Urteilen inkl. Erläuterung aus der LRE, der Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen.
Ebenfalls enthalten sind die im Kommentar aufgeführten Rechtstexte auf dem jeweils aktuellen Stand. Über Links gelangen Sie vom Kommentar direkt zur Rechtsvorschrift:
Rechtsanwalt Dr. Boris Riemer, Lörrach 07/16:
"Mit dem Kommentar von Hagenmeyer und Seehafer liegt eine aktuelle Kommentierung zu der in der Einleitung als "Monsterverordnung" bezeichneten Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vor, die landläufig als "Health Claim (HCVO)" bzw. "Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (VNGA)" bekannt und berüchtigt ist.
Bereits die Einleitung stimmt den Leser auf eine süffisante Lektüre ein, so dass das Lesen auch über das Nachschlagen einer Rechtsfrage hinaus Freude bereitet.
Das Werk ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält eine klassische Kommentierung der Vorschriften, der zweite Teil des Werkes enthält die Rechtsprechungszusammenfassungen des Autors Hagenmeyer, die in der WRP für die Jahre 2008 bis 2013 abgedruckt wurden. Das ermöglicht das schnelle Auffinden der Rechtsauffassungen im Kontext der Zeit.
Der Kommentar ist übersichtlich gegliedert und sprachlich klar. Erfreulicherweise wird im Kommentar nicht nur erwähnt, was alles "nicht geht", sondern die Autoren geben auch konkrete Beispiele, wie gesetzliche Bestimmungen in der Praxis umgesetzt werden können. Damit löst der Kommentar sein Versprechen ein, für die Praxis geschrieben zu sein und gibt Hinweise für die zutreffende Rechtsanwendung. Dazu trägt vor allem bei, dass im Anschluss jeder Vorschrift auch eine Aufstellung der zu dieser Vorschrift ergangenen (höherinstanzlichen) Rechtsprechung mitsamt Fundstelle und (amtlichen) Leitsatz erfolgt. Für die weitere Kommentierung der Urteile wird dann auf die im zweiten Teil enthaltene Rechtsprechungszusammenfassung verwiesen.
Die Kommentierung verweist für die Rechtsanwendung auch auf weiterführende und ausfüllende Rechtsakte, die sich beispielsweise mit zugelassenen Claims und krankheitsreduzierenden Angaben befassen und benennt diese, damit sie aufgefunden werden können. Es wurde erfreulicherweise darauf verzichtet, diese hier abzudrucken, da diese im Internet leicht auffindbar sind. Soweit die Verordnung Begriffe der Basis-VO und der LMIV benutzt, werden diese bereits hier im Zusammenhang kurz behandelt. Der Rückgriff auf weitere Literatur ist daher nicht zwingend erforderlich, was die Handhabung in diesem Punkt erleichtert.
Abgerundet wird das Buch durch ein Stichwortverzeichnis. Hier wurde auch das Verzeichnis der Rechtsprechung teilweise integriert. Somit genügt für das Nachschlagen die Konsultation eines Verzeichnisses für das Stichwort und die Gerichtsentscheidung.
Die Kommentierung geht nur knapp auf die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 ein. Hier wären Hinweise an die Anwendung der Listenaussagen, wie weit man am Wording der Listen bleiben muss, vielleicht mit Hinweis auf das Urteil des LG Düsseldorf · Urteil vom 28. August 2014 · Az. 14c O 138/13 dienlich.
Insgesamt ist der Kommentar gelungen. Er gibt auch denjenigen eine verständliche Anleitung zur Rechtsanwendung der VNGA an die Hand, die nicht täglich mit dieser Verordnung zu tun haben. Damit füllt der Kommentar eine Lücke, die die Kommentierungen von Zipfel/Rathke und Meisterernst/Haber gelassen haben - übrigens auch mit Blick auf das Format, denn dieser Kommentar kann auch zum Termin mitgenommen werden.
Damit tut man sich etwas Gutes."