Aktuell akzeptieren immer mehr Gesundheitsämter die Erstbelehrung mit dieser DVD. Innerhalb von sechs Monaten muss die Belehrung beim Gesundheitsamt nachgeholt werden. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt nach und nutzen Sie die Gelegenheit trotz Krise neue Aushilfen und Mitarbeiter einstellen zu können.
Der § 43 des Infektionsschutzgesetzes schreibt die Erst- und Folgebelehrung für alle Beschäftigten, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen sowie in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, vor. Diese DVD vermittelt das gesamte gesetzlich geforderte Wissen mit vielen praktischen Beispielen. Inhalt und Darstellung sind so angelegt, dass die Schulungsteilnehmer die Vorschriften schnell verstehen und diese in der täglichen Praxis umsetzen. Der Film kann in 15 verschiedenen Sprachen abgespielt werden. Das Booklet enthält zusätzliche Informationen zur Unterstützung der Belehrung für den Schulenden. Mustervorlagen sind in digitaler Form auf der DVD zu finden.
Diese Sprachen sind enthalten:
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz gemäß §43 in 15 Sprachen
Die Schulungs-DVD "Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz" vermittelt das gesamte gesetzlich geforderte Wissen zum Infektionsschutz im Lebensmittelbereich mit vielen praktischen Beispielen. Die Erst- und Folgebelehrung ist damit keine "trockene" Pflicht-Veranstaltung mehr. Inhalt und Darstellung sind so angelegt, dass die Schulungsteilnehmer die Vorschriften schnell verstehen und diese in der täglichen Praxis im Umgang mit Lebensmitteln umsetzen. Das Booklet enthält zusätzliche Informationen zur Unterstützung der Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz, z. B. "Steckbriefe" der im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger.
Zusätzlich gibt es die Teilnahmebescheinigung, einen Test-Fragebogen, eine Erklärung für korrekte Händedesinfektion sowie die Erklärung über das Freisein von meldepflichtigen Krankheiten in allen fünfzehn Sprachen.
Die Inhalte umfassen: