Man kann darüber streiten, ob die Pflege-Transparenzvereinbarung tatsächlich die Kriterien für die Qualität einer Gesundheitseinrichtung widerspiegeln. Anzuerkennen ist aber, dass die schwierige Aufgabe zur Findung geeigneter Kriterien überhaupt gelöst wurde.
Neben den Heimbetreibern werden auch die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege mit dem Thema der gesetzlichen Anforderungen an Qualität konfrontiert und in Zukunft noch mehr dafür sensibilisiert.
Die Broschüre "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant / stationär" liefert Ihnen sämtliche für den ambulanten und stationären Bereich aufgestellten Fragen, gegliedert nach den einzelnen Qualitätsbereichen. Zu den Fragen finden Sie Erläuterungen, Ausfüllanleitung und Beispiele, die Ihnen die Umsetzung und Einhaltung der Transparenzkriterien erleichtern.
Nutzen Sie die Pflege-Transparenzvereinbarung als Chance. Sensibilisieren Sie Ihren Blick im Alltag auf die relevanten Kriterien, vereinfachen und verbessern Sie die Arbeit und die Ergebnisse für alle beteiligten Personen - insbesonder für die Ihnen zur Pflege anvertrauten Menschen. Diese Broschüre unterstützt Sie dabei.
Aus dem Inhalt von "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant / stationär":
• Pflege-Transparenzvereinbarung der ambulanten Pflege (PTVA):
- Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen
- Qualitätsbereich 2: Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation
- Qualitätsbereich 4: Befragung der Kunden
• Pflege-Transparenzvereinbarung der stationären Pflege (PTVS):
- Qualitätsbereich 1: Pflege und medizinische Versorgung
- Qualitätsbereich 2: Umgang mit demenzkranken Bewohnern
- Qualitätsbereich 3: Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
- Qualitätsbereich 4: Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
- Qualitätsbereich 5: Befragung der Bewohner