Früher EbD – und jetzt? Alle Änderungen im Recht der Speziallebensmittel auf einen Blick!
Die aktuelle Rechtslage macht die Kennzeichnung, Bewerbung und den Vertrieb von Speziallebensmitteln nicht leicht. Seit 2019 gilt die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (kurz „FSG-VO“) und regelt die Anforderungen an Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. Zahlreiche Richtlinien und Verordnungen wurden aufgehoben. Das Konzept sog. diätetischer Lebensmittel wurde dadurch abgeschafft.
„Fragen & Antworten Speziallebensmittel“ hilft Ihnen, Ihre Produkte rechtssicher auf den Markt zu bringen und beantwortet u. a. diese Fragen:
So sind Sie für die Fragen zu Kennzeichnung, Werbung und Inverkehrbringen bestens gerüstet. Denn nur ein einwandfreies und korrekt gekennzeichnetes Produkt kann erfolgreich im Markt bestehen.