Das Magazin Öko-Test hat 17 Essige mit der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena IGP bzw. g.g.A.“ darunter fünf Bio-Erzeugnisse getestet.
Die Bezeichnung ist eine „geschützte geographische Angabe (g.g.A.)“, italienisch: „Indicazione Geografica Protetta (I.G.P)“. Sie wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 vom 03.07.2009 in das Verzeichnis der geschützten Angaben eingetragen. Nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel dürfen geschützte geografische Angaben von jedem Wirtschaftsbeteiligten verwendet werden, der ein Erzeugnis vermarktet, das der betreffenden Produktspezifikation entspricht.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 wird „Aceto Balsamico di Modena“ aus teilvergorenem und/oder eingekochtem und/oder eingedicktem Traubenmost gewonnen, dem ein Anteil von mindestens zehn Jahre altem Essig sowie von mindestens 10 % reinem Weinessig zugefügt wird. Der Prozentsatz des eingekochten und/oder eingedickten Traubenmosts muss mindestens 20 % der zu verarbeitenden Menge betragen. Die Eindickung wird fortgesetzt, bis die ursprüngliche Masse bei 20 °C eine Dichte von mindestens 1,240 aufweist. Zur Stabilisierung der Farbe können dem Fertigerzeugnis bis zu 2 Vol.-% Karamell zugefügt werden. Die Herstellung von „Aceto Balsamico di Modena“ erfolgt nach dem üblichen Essigbereitungsverfahren. In jedem Fall erfolgen Veressigung und Veredelung in Fässern aus hochwertigem Holz wie Eiche, Kastanie, Maulbeere oder Wacholder über einen Zeitraum von mindestens 60 Tagen nach Zusammenstellung der zu verarbeitenden Rohstoffe. Die Zusammenstellung der Rohstoffe, die Herstellung, die Veredelung und die Reifung in Holzbehältern müssen im ursprünglichen geografischen Gebiet erfolgen, d.h. im Verwaltungsgebiet der Provinzen Modena und Reggio Emilia. Eine Abfüllung kann auch außerhalb des genannten geografischen Gebiets erfolgen.
Nach der von ÖKO-Test in Auftrag gegebenen chemischen Untersuchung enthielt ein Erzeugnis wahrscheinlich Zucker der nicht aus der Traube stammte sondern aus der Zuckerrübe oder aus Zuckerrohr. Bei zwei Erzeugnissen beurteilte das Labor den Nachweis von Fremdzucker als sehr wahrscheinlich. Die Nachuntersuchung im ersten Fall konnte dieses Ergebnis nicht bestätigen. ÖKO-Test beurteilte diese Erzeugnisse zusammen mit weiteren Kritikpunkten als „ausreichend“, „mangelhaft“ bzw. „ungenügend“.
Acht Hersteller gaben auf dem Etikett den Anteil an Traubenmostkonzentrat an. Das Magazin hält dies für irreführend, denn die Angabe sagt nichts über die Qualität des Erzeugnisses aus. Entscheiden ist vielmehr der Konzentrationsgrad des Mostkonzentrates. Weiterer Kritikpunkt war, dass 9 Produkten Zuckerkulör zugesetzt worden war. Dies ist zwar erlaubt, täuscht jedoch höhere Qualität vor. Normalerweise wird laut ÖKO-Test die dunkelbraune Farbe des gekochten Traubenmostes durch eine längere Reifungszeit braun. Bei einem Erzeugnis wich der auf dem Etikett ausgewiesene Zuckergehalt vom gemessenen Wert um mehr als 20 % ab.
QUELLE:
• ÖKO-TEST Ausgabe 8/20188 S. 28 ff
Dr. Herbert Otteneder