BfR bewertet Cadmium- und Bleihöchstgehalte für Babynahrung
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BfR bewertet Cadmium- und Bleihöchstgehalte für Babynahrung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Grundlage der Daten aus dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) 2015 und dem Monitoring 2015 hat die Gehalte von Blei und Cadmium in Säuglings- und Kleinkindernahrung gesundheitlich bewertet. Anlass für diese spontane Reaktion war laut BfR die Tatsache, dass Cadmium (Cd) und auch Blei (Pb) die menschliche Gesundheit schädigen können. Es gelten in der Europäischen Union bereits strenge gesetzliche Regeln für Säuglings- und Kleinkindernahrung nach der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. In diese Verordnung wurden neu mit den Verordnungen (EU) Nr. 488/2014 und Nr. 2015/1005 Höchstmengen für die beiden Elemente für Säuglings- und Kleinkindernahrung eingefügt, die seit 2015 für Cd und seit 2016 für Blei gelten. Das BfR ist der Auffassung, dass diese Werte immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Dabei fließen unter anderem aktuelle Ergebnisse der behördlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung mit ein.

Gesundheitlich bewertet wurden aktuell auf der Grundlage der o.g. Daten aus der Lebensmittelüberwachung hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Höchstmengen für die Gehalte von Blei und Cadmium für die Produkte der Kategorie „Milchnahrung in Pulverform“ und „verzehrsfertig“ sowie „Getreidebeikost in Pulverform“ und „verzehrsfertig“. Danach war eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Cadmium aktuell nicht wahrscheinlich. Dies gilt für Kinder der Altersgruppe 0,5 bis < 3 Jahre sowohl bei durchschnittlichem als auch bei hohem Verzehr. Das BfR hält nach den vorliegenden Daten aus gesundheitlicher Sicht eine Absenkung der Höchstgehalte der Verordnung (EU) 1881/ 2006 für nicht für erforderlich.

Bei der Bewertung des Bleigehalts in Säuglings- und Kleinkindernahrung wurde der „Margin of Exposure (MoE)-Ansatz“ herangezogen. Bei Stoffen, wie z. B. Blei, für die keine Aussage über eine „sichere“ Aufnahmemenge möglich ist, gibt dieser Ansatz Hinweise auf die Dringlichkeit, mit der Maßnahmen erforderlich sind. Als Grundlage für die gesundheitliche Beurteilung der Aufnahme von Blei durch Säuglinge und Kleinkinder diente der BMDL01-Wert für Entwicklungsneurotoxizität von 0,5 μg pro kg Körpergewicht pro Tag.

Der Margin of Exposure ergibt sich aus der menschlichen Exposition und der im Tierversuch festgestellten oder berechneten Effektdosis für eine gegebene Tumorinzidenz. Das Ausmaß eines Risikos verhält sich umgekehrt proportional zum Margin of Exposure: Liegt der MOE als Verhältnis zwischen oraler Aufnahme und BMDL (Benchmark Dose lower Limit) bei 10 000 oder höher, schätzt die EFSA das vorliegende kanzerogene Risiko eher niedrig ein. Als BMDL wird der Bezugspunkt auf der Dosis-Wirkungskurve bezeichnet, der eine Tumorinzidenz von 10 % bewirkt.

Die Aufnahme von Blei lag sowohl für Kinder mit durchschnittlichem Verzehr der geprüften Produkte als auch für die Vielverzehrer unterhalb des o.g. Wertes für die BMDL01. Grundsätzlich bleibt das BfR aber bei der Einschätzung, dass bezüglich der entwicklungsneurotoxischen Wirkung bei Kindern keine sichere Aufnahmemenge für Blei benannt werden kann. Die Exposition sollte dementsprechend auf das erreichbare Minimum reduziert werden.

 

QUELLE:

  • Stellungnahme Nr. 026/2018 des BfR vom 07. August 2018 (DOI 10.17590/20180807-132503-0); www.bfr.bund.de
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