Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die wissenschaftlichen Grundlagen für die Zulassungen von Neonikotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln für in 2017 in sieben EU-Mitgliedstaaten erteilten Notfallsituationen geprüft. In den von der EFSA erstellten Berichten wird für jedes der sieben Länder bewertet, ob die Neonikotinoid-haltigen Produkte durch andere Pflanzenschutzmittel hätten ersetzt werden können und nicht-insektizide Alternativen verfügbar sind.
In 2013 erließ die EU-Kommission Einschränkungen für die Verwendung der neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, nachdem die EFSA in einer Bewertung verdeutlicht hatte, dass von diesen Neonikotinoiden Risiken für die Bienengesundheit ausgehen. Die Mitgliedstaaten können die Einschränkungen aufheben und Notfallzulassungen erteilen, wenn eine Bedrohung durch bestimmte Pflanzenschädlinge nachweislich nicht auf andere Weise einzudämmen ist ‒ mehrere Mitgliedstaaten haben seit 2013 wiederholt solche Zulassungen erteilt.
In 2017 entwickelte die EFSA eine Methodik zur Bewertung von Anträgen auf Verwendung von Insektiziden in Fällen, in denen eine ernst zu nehmende Gefahr für die Pflanzengesundheit besteht. Daraufhin ersuchte die EU-Kommission die EFSA zur Verwendung dieser Methode zur Bewertung der ausnahmsweisen Anwendungen von Neonikotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln, die in 2017 von Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Rumänien und Ungarn zugelassen wurden. In den Berichten wird ausschließlich die Begründung für die Erteilung der Notfallzulassungen berücksichtigt. Die Methodik umfasst nicht etwaige von den Mitgliedstaaten unternommene Maßnahmen zur Verminderung des Risikos für Bienen und Umwelt durch Pflanzenschutzmittel auf Neonikotinoid-Basis. Die Berichte, die eingehende Bewertungen der in jedem der betreffenden Länder erteilten Notfallzulassungen enthalten, wurden den Risikomanagern bei der EU-Kommission übermittelt.
HINTERGRUND:
Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung durch die EFSA schränkte die EU-Kommission im Mai 2018 nach Befürwortung der Mitgliedstaaten die Verwendung von Neonikotinoiden weiter ein.
QUELLE:
► Pressemitteilung der EFSA vom 21.06.2018
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen