Im EU-Amtsblatt wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1096 der Kommission vom 22.05.2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 in Bezug auf die Bestimmungen über bestimmte Angaben in der Etikettierung von Olivenöl (ABl. L 197 vom 03.08.2018, S. 3) veröffentlicht. Die Verordnung enthält Kennzeichnungsvorschriften in Bezug auf die fakultativen Angaben des Säuregrades sowie des Erntejahres. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 vom 13.01.2012 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl wird entsprechend geändert. Die Vorschriften der Verordnung finden nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens (am 06.08.2018) dieser Verordnung Anwendung. Olivenöle, die bereits vor diesem Datum etikettiert waren, können vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände erschöpft sind.
HINTERGRUND:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1096 mit Kennzeichnungsvorschriften für Säuregrad und Erntejahr ist am 06.08.2018 in Kraft getreten.
QUELLE:
•Delegierte Verordnung (EU) 2018/1096 der Kommission vom 22.05.2018
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen