ist seit 1997 in Dresden als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht tätig. Er vertritt hauptsächlich die Interessen von Leistungsempfängern auf den Gebieten des Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherungsrechtes sowie bei Schwerbehinderung. In medizinrechtlichen Belangen ist er Ansprechpartner im Kassen- und Vertragsarztrecht, dem Krankenhausrecht oder bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Matthias Herberg ist Mitglied des Fachausschusses Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Sachsen.