Ob Pflicht- oder freiwillige Kennzeichnung – mit dem Online-Modul „Lebensmittelkennzeichnung und Werbung“ gestalten Sie Ihre Etiketten rechtskonform und überzeugend. So sind Sie immer auf dem sicheren Weg zum richtigen Etikett!
Inklusive BEHR’S…KI!
Wenn die Erstellung und Überprüfung von Lebensmitteletiketten auf Ihrer To-Do-Liste steht, müssen Sie den Balanceakt zwischen verkaufsfördernder Werbung und rechtlichen Anforderungen meistern. Das Online-Modul Lebensmittelkennzeichnung und Werbung liefert Ihnen die passenden Antworten auf all Ihre Fragen in diesem Bereich!
Entdecken Sie die Vorteile unseres Online-Moduls und erhalten Sie unter anderem:
Profitieren Sie zusätzlich von unserer umfassenden Unterstützung bei der Auswahl und Bewertung Ihrer Produkt-Claims. Von der Kennzeichnung von Allergenen, Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen über das Zutatenverzeichnis, die Mengenangabe (QUID), bis hin zur Nettofüllmenge und vielen weiteren Themen – unser digitales Praxishandbuch steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Nutzen Sie die Vorteile Ihres Behr’s Online-Zugangs:
Inklusive BEHR’S…KI!
Mit dem Abo steht Ihnen die BEHR’S…KI zur Verfügung. Sie können täglich bis zu drei Fragen von der KI beantworten lassen – schnell, präzise und rund um die Uhr.
Um die BEHR’S…KI ohne Limit zu nutzen, benötigen Sie eine BEHR’S…KI PLUS-Lizenz oder eine Lizenz zu einem BEHR’S…ONLINE-Paket (Lebensmittelrecht/ Qualitätsmanagement & Hygiene).
Ein Upgrade auf die Volllizenz BEHR’S…KI PLUS ist im Warenkorb möglich.
Bitte beachten Sie: Die BEHR‘S…KI ist ein unterstützendes Recherchetool – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Die generierten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erbringen und ersetzen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Die von der BEHR‘S…KI generierten Antworten sollten durch fachkundige Personen eigenverantwortlich geprüft und bewertet werden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte ist ausgeschlossen.
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.