Um einem vorübergehenden absoluten Verbot bis zu den ersten Zulassungsentscheidung entgegenzuwirken und um den werbenden Unternehmen eine Anpassungsmöglichkeit an die neue Rechtslage zu gewährleisten, sieht die Verordnung verschiedene Übergangsregelung.
Durch die VO (EG) 1924/2006 hat der europäische Verordnungsgeber erstmals ein generelles Verbot mit Zulassungsvorbehalt im Bereich des Wettbewerbsrechts erlassen.
Danach ist die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel grundsätzlich verboten, es sei denn, dass sie zuvor wissenschaftlich bewertet und zugelassen wurden.
Um einem vorübergehenden absoluten Verbot bis zu den ersten Zulassungsentscheidung entgegenzuwirken und um den werbenden Unternehmen eine Anpassungsmöglichkeit an die neue Rechtslage zu gewährleisten, sieht die Verordnung verschiedene Übergangsregelung.
Die vorliegende Untersuchung beleuchtet die zwei wichtigsten Übergangsvorschriften für gesundheitsbezogene Angaben im Detail und stellt die wettbewerbsrechtlichen Probleme und Herausforderungen während der Übergangszeit dar. Insbesondere werden die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen der unklaren Formulierung und gesetzestechnischen Lücken aufgezeigt sowie die des Umgangs der beteiligten Akteure mit dem intertemporalen Recht. In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, dass der Wechsel der Regelungstechniken als solcher im Bereich des Wettbewerbsrechts hinter den gesetzten Zielen des Verordnungsgebers zurückbleibt.
Aus dem Inhalt von "Von der Missbrauchskontrolle zum generellen Verbot":