Dr. Andreas Reinhart
Dr. Andreas Reinhart
Rechtsanwalt und Partner der REINHART Rechtsanwälte mbB, München. Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München. Dr. Reinhart berät und vertritt Mandanten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Kosmetikrechts tätig, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung des Produkts gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Reinhart ist Autor u.a. in dem Lebensmittelrecht-Kommentar von Meyer/Streinz, dem Behr's Kommentar zum Lebensmittelrecht von Dannecker/Gorny, dem Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer und in dem Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz. Er ist Herausgeber und Autor des Kommentars zur KosmetikVO (1223/2009) und des Praxishandbuchs kosmetische Mittel, eines Kommentars zum Heilmittelwerberecht (HWG) und eines Kommentars zur Novel Food-VO.
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