Wenn das Erstellen und Überprüfen von Lebensmitteletiketten zu Ihren Aufgaben gehört, finden Sie in diesem Ratgeber zu allen Fragen rund um das Thema Lebensmittelkennzeichnung und Werbung die passende Antwort.
Wenn das Erstellen und Überprüfen von Lebensmitteletiketten zu Ihren Aufgaben gehört, finden Sie in diesem Ratgeber zu allen Fragen rund um das Thema Lebensmittelkennzeichnung und Werbung die passende Antwort. Ob Pflichtkennzeichnung oder freiwillige Lebensmittelkennzeichnung: Mit dem Ratgeber "Lebensmittelkennzeichnung und Werbung“ sind Sie auf dem sicheren Weg zum richtigen Etikett! Als aktuelles Nachschlagewerk, hilft es Ihnen beim Umsetzen der rechtlichen Vorgaben. Es gibt Ihnen die notwendige Rechtssicherheit, um Beanstandungen und Imageschäden zu vermeiden.
Er unterstützt Sie bei der Auswahl und Bewertung Ihrer Claims für Ihre Produkte. Lösen Sie spielend Ihre Fragen zur Kennzeichnung von Allergenen, Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen, Zutatenverzeichnis und Mengenangabe QUID, Nettofüllmenge und Herkunftsangaben. Lesen Sie, was Sie beim Fernabsatz, bei loser Ware, bei der Kennzeichnung von Gentechnik und beim ökologischen Anbau beachten müssen und wie Sie die Vorgaben zur Nährwertkennzeichnung, Nutri-Score und die Kennzeichnung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben richtig umsetzen.
Besonders wertvoll ist die praxisgerechte Erläuterung von über 25 produkt- und branchenspezifischen Besonderheiten bei der Lebensmittelkennzeichnung von „A“ wie alkoholfreie Getränke bis „Z“ wie Zucker. Mit dabei eine Auswertung der Jahresberichte der Untersuchungsämter. So sehen Sie auf einen Blick, was die Behörde prüft und können präventive Maßnahmen ergreifen.
Für alle, die lieber online arbeiten, stehen Ihnen die Leitsätze der Deutschen Lebensmitelbuch-Kommission, die Richtllinien des Deutschen Lebensmittelverbands und andere Verbandsrichtlinien und ALS-Stellungnahmen und ALTS-Beschlüsse online zur Verfügung. Mit diesen Hilfsmitteln fällt es Ihnen noch leichter bei der Kennzeichnung und Werbung die Grenze zur Irreführung nicht zu überschreiten.