Aus dem Inhalt von: Hygiene in der Gemeinschaftsgastronomie:
Alle Beschäftigten, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, müssen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die vorbeugenden Maßnahmen gegenüber Infektionskrankheiten belehrt werden.